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Abschied |
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Unvermeidlich kommt der Tag, an dem man von seinem
Tier Abschied nehmen muss. Sei es durch Ablauf der von der Natur vorbestimmten Zeit oder durch Eintreten einer unheilbaren und quälenden
Erkrankung. |

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Wenn alle
Errungenschaften der
Tiermedizin nichts mehr nützen, ist es die Ver- pflichtung eines jeden
Tierbesitzers, sein Tier nicht qualvoll verenden zu lassen, sondern
sein Leiden abzukürzen, es auf dem letzten und schwersten Gang zu begleiten und bei ihm zu sein, wenn es zur "Regenbogenbrücke" geht. Dies ist der letzte
und wichtigste Dienst, den man
seinem treuen Freund erweisen kann. Niemals darf es heißen "Ich kann das nicht, das halte ich nicht
aus", niemals darf jemand anderer damit beauftragt werden...... |
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Es ist nur allzu
verständlich, dass so mancher sein Tier nicht einfach beim Tierarzt
zurücklassen will, der es dann der Tierkörperbeseitigung übergeben
muss. Da es jedoch fast nirgends erlaubt ist, Tiere im eigenen Garten,
sofern man einen solchen besitzt, zu bestatten, bleibt nur die
Möglichkeit, sein Tier kremieren (Urnenbestattung ist erlaubt) oder auf
einem der dafür vorgesehenen Plätze bestatten zu lassen. |
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