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Leider genügt es heute vielen Tierliebhabern
nicht mehr, Hund, Katze und Co als Heimtier zu halten. Es muss schon was
ausgefallenes sein. Von den Medien wird man mit Beispielen origineller
Tierhaltung überschüttet, die fern jeder Realität und eventuell auch
am Rande der Legalität sind. Oftmals sind sogenannte Tiertragödien die unvermeidliche Folge, da
Haltungsansprüche und gesetzliche Bestimmungen außer Acht gelassen wur-
den.
Derzeit voll im Trend liegen die |
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Mini-Schweine |
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Die nachfolgenden Ausführungen (gemäß Bundesgesetz über den Schutz
der Tiere, BGBl. II Nr. 485/2004, Anlage 5, Abs. 7) sollen zeigen, dass Schweine keine
Heimtiere sind.
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| Herkunft: |
Das Mini-Schwein wurde ursprünglich aus
verschiedenen Schweinerassen gezüchtet und diente als Versuchstier.
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Haltungs-
ansprüche: |
Schweine sind soziale Tiere, die in Rudeln
leben. Daher sind sie mindestens paarweise zu halten.
Daraus ergibt sich eigentlich schon, dass Wohnungshaltung nicht mög-
lich
ist. Außerdem können auch Mini-Schweine ein Gewicht von bis zu 100 kg
erreichen. Laut Bundesgesetz über den Schutz der Tiere, BGBl. 485/2004,
Anlage 5, Punkt 7, hat die Haltung von Miniaturschweinen in Gruppen von
mindestens 2 Tieren zu erfolgen.
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| Gehege: |
Der Stall (Mindestausmaß 2 Quadratmeter pro
Tier) muss einen ständigen Zugang zum Freigehege haben. Das Gehege muss ausreichend groß sein
(10 Quadratmeter pro Tier), um
eine großzügige räumliche Trennung von Fressplatz und
Kotplatz und die Einrichtung eines Wühlplatzes zu ermöglichen. Weiters
benötigen Schweine ein Suhle oder eine automatische Dusche um sich
abzukühlen und zum Kratzen Büsche oder geeignet angebrachte Bürsten.
Unbedingt vorhanden sein muss ein Sonnenschutz, da die Tiere
hitzeempfindlich und sonnenbrandgefährdet sind.
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Lebens-
erwartung: |
normalerweise ca. 15 Jahre (sehr kleinwüchsige
Schweine haben eine schwache Konstitu- tion, erkranken leicht und werden
deswegen nicht so alt) Geschlechtsreife tritt bereits nach 4 bis 8
Monaten ein. Mit 4 Jahren sind die Tiere ausgewachsen.
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| Größe: |
je nach Rasse beträgt die Schulterhöhe bis
zu 50 cm, die Körperlänge bis zu 100 cm, das Körpergewicht kann bis
zu 100 kg betragen.
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| Fütterung: |
am besten geeignet ist ein dicker Brei aus
Getreideschrot und Wasser angereichert mit Früchten, Gemüse, Kleie und
Mineralstoffmischung.
Fütterung 2x täglich, Wasser in Trinkwasserqualität muss immer zur
Verfügung stehen.
Da die Gefahr der Schweinepestübertragung durch Fleisch besteht,
dürfen keine Speise- reste und Küchenabfälle verfüttert werden.
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| Gesetzliche Bestimmungen: |
Schweine gelten als Nutztiere und ihre Haltung
unterliegt gesetzlichen Bestimmungen, die auch auf die Haltung von
Mini-Schweinen anzuwenden sind (Auskunft beim zuständigen
Veterinäramt).
Beispiel Wien: Gemäß Tierseuchenbestimmungen muss jedes Schwein
registriert und mit einer Ohrmarke gekennzeichnet sein. Der Ort der
Tierhaltung gilt als Betrieb und muss beim Veterinäramt registriert
sein. Im Fall eines Seuchenausbruches wird der Betrieb gesperrt (dies
wirkt sich auch auf den Tierhalter und dessen Besucher aus) und im
äußersten Fall kann die Tötung des Tierbestandes angeordnet werden.
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| Literatur: |

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