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Leider genügt es heute vielen Tierliebhabern nicht mehr, Hund, Katze und Co als Heimtier zu halten. Es muss schon was ausgefallenes sein. Von den Medien wird man mit Beispielen origineller Tierhaltung überschüttet, die fern jeder Realität und eventuell auch am Rande der Legalität sind. Oftmals sind sogenannte Tiertragödien die unvermeidliche Folge, da Haltungsansprüche und gesetzliche Bestimmungen außer Acht gelassen wur- den. 

Derzeit voll im Trend liegen die 

Mini-Schweine

Die nachfolgenden Ausführungen (gemäß Bundesgesetz über den Schutz der Tiere, BGBl. II  Nr. 485/2004, Anlage 5, Abs. 7) sollen zeigen, dass Schweine keine Heimtiere sind.

 
Herkunft:

Das Mini-Schwein wurde ursprünglich aus verschiedenen Schweinerassen gezüchtet und diente als Versuchstier.

 
Haltungs-
ansprüche:

Schweine sind soziale Tiere, die in Rudeln leben. Daher sind sie mindestens paarweise zu halten. Daraus ergibt sich eigentlich schon, dass Wohnungshaltung nicht mög- lich ist. Außerdem können auch Mini-Schweine ein Gewicht von bis zu 100 kg erreichen. Laut Bundesgesetz über den Schutz der Tiere, BGBl. 485/2004, Anlage 5, Punkt 7, hat die Haltung von Miniaturschweinen in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu erfolgen.

 
 Gehege:

Der Stall (Mindestausmaß 2 Quadratmeter  pro Tier) muss einen ständigen Zugang zum Freigehege haben. Das Gehege muss ausreichend groß sein (10 Quadratmeter pro Tier), um eine großzügige räumliche Trennung von Fressplatz und Kotplatz und die Einrichtung eines Wühlplatzes zu ermöglichen. Weiters benötigen Schweine ein Suhle oder eine automatische Dusche um sich abzukühlen und zum Kratzen Büsche oder geeignet angebrachte Bürsten. Unbedingt vorhanden sein muss ein Sonnenschutz, da die Tiere hitzeempfindlich und sonnenbrandgefährdet sind.

 
Lebens-
erwartung:

normalerweise ca. 15 Jahre (sehr kleinwüchsige Schweine haben eine schwache Konstitu- tion, erkranken leicht und werden deswegen nicht so alt) Geschlechtsreife tritt bereits nach 4 bis 8 Monaten ein. Mit 4 Jahren sind die Tiere ausgewachsen.

 
Größe:

je nach Rasse beträgt die Schulterhöhe bis zu 50 cm, die Körperlänge bis zu 100 cm, das Körpergewicht kann bis zu 100 kg betragen.

  
Fütterung:

am besten geeignet ist ein dicker Brei aus Getreideschrot und Wasser angereichert mit Früchten, Gemüse, Kleie und Mineralstoffmischung.
Fütterung 2x täglich, Wasser in Trinkwasserqualität muss immer zur Verfügung stehen.
Da die Gefahr der Schweinepestübertragung durch Fleisch besteht, dürfen keine Speise- reste und Küchenabfälle verfüttert werden.

 
Gesetzliche Bestimmungen:

Schweine gelten als Nutztiere und ihre Haltung unterliegt gesetzlichen Bestimmungen, die auch auf die Haltung von Mini-Schweinen anzuwenden sind (Auskunft beim zuständigen Veterinäramt).
Beispiel Wien: Gemäß Tierseuchenbestimmungen muss jedes Schwein registriert und mit einer Ohrmarke gekennzeichnet sein. Der Ort der Tierhaltung gilt als Betrieb und muss beim Veterinäramt registriert sein. Im Fall eines Seuchenausbruches wird der Betrieb gesperrt (dies wirkt sich auch auf den Tierhalter und dessen Besucher aus) und im äußersten Fall kann die Tötung des Tierbestandes angeordnet werden.

 
Literatur:   Minischweine - 100 Antworten auf die ersten 100 Fragen

Mini-Schweine

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