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Knigge für den Hundeurlauber und seinen Besitzer

 
  1. Am Urlaubsort sollte der Hund immer an der Leine sein und man muss sich unbedingt gegebenenfalls an Maulkorbzwang halten - zu seiner eigenen Sicherheit und auch der der Mitmenschen. In der unge- wohnten Umgebung kann es durch Kleinigkeiten zu Panikreaktionen des Hundes kommen. Dies kann durch die ordnungsgemäße Verwahrung des Hundes vermieden werden.
     

  2. Im Ausland sollte man sich grundsätzlich nach den Regeln des Gastlandes halten und sich nicht an Plätze begeben, wo Hunde nicht erlaubt sind (eventuell Restaurants, Sehenswürdigkeiten, gewisse Parkanlagen etc.). Man sollte stets höflich bleiben, auch wenn man irgendwo hinausgewiesen wird.
     

  3. In der Unterkunft sollte man darauf achten, dass der Hund nichts verunreinigt oder beschädigt, zumin- dest sollte man selbst wieder Ordnung machen und sich nicht auf das Service-Personal verlassen. Be- schädigungen sollte man sofort selbst melden und nicht warten, bis diese vom Personal entdeckt wer- den.
     

  4. Bevor der Hund zum Strand oder sonstigen Badeplatz mitgenommen wird, sollte er aus Rücksichtnah- me gegenüber den anderen Badegästen ausgiebig seine Geschäfte an geeigneten Orten erledigen.
     

  5. Man sollte sicher sein, dass der Hund bei Restaurantbesuchen brav und ruhig unter dem Tisch liegt und nicht lautstark  - schon gar nicht bei fremden Restaurantgästen - bettelt.
     

  6. Verunreinigungen durch den Hund auf der Straße sollte man sofort ordentlich entsorgen, als erfahrener Hundebesitzer hat man einfach die nötige Ausrüstung bei sich.
     

  7. Man sollte immer darauf bedacht sein, dass der Hund nicht Anlass zu begründeten Beschwerden anderer Urlaubsgäste gibt.

Bei Beachtung dieser wenigen Regeln werden Sie und Ihr Hund gern gesehene Gäste sein


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