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Am Urlaubsort
sollte der Hund immer an der Leine sein und man muss sich unbedingt
gegebenenfalls an Maulkorbzwang halten - zu seiner eigenen
Sicherheit und auch der der Mitmenschen. In der unge- wohnten Umgebung
kann es durch Kleinigkeiten zu Panikreaktionen des Hundes kommen.
Dies kann durch die ordnungsgemäße Verwahrung des Hundes vermieden
werden.
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Im Ausland sollte man sich
grundsätzlich nach den Regeln des Gastlandes halten und sich nicht
an Plätze begeben, wo Hunde nicht erlaubt sind (eventuell
Restaurants, Sehenswürdigkeiten, gewisse Parkanlagen etc.). Man
sollte stets höflich bleiben, auch wenn man irgendwo hinausgewiesen
wird.
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In der Unterkunft sollte man darauf
achten, dass der Hund nichts verunreinigt oder beschädigt, zumin-
dest sollte man selbst wieder Ordnung machen und sich nicht auf
das Service-Personal verlassen. Be- schädigungen sollte man sofort
selbst melden und nicht warten, bis diese vom Personal entdeckt wer-
den.
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Bevor der Hund zum Strand oder
sonstigen Badeplatz mitgenommen wird, sollte er aus Rücksichtnah-
me
gegenüber den anderen Badegästen ausgiebig seine Geschäfte an
geeigneten Orten erledigen.
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Man sollte sicher sein, dass der Hund
bei Restaurantbesuchen brav und ruhig unter dem Tisch liegt und
nicht lautstark - schon gar nicht bei fremden
Restaurantgästen - bettelt.
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Verunreinigungen durch den Hund auf
der Straße sollte man sofort ordentlich entsorgen, als erfahrener
Hundebesitzer hat man einfach die nötige Ausrüstung bei sich.
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Man sollte immer darauf bedacht sein,
dass der Hund nicht Anlass zu begründeten Beschwerden anderer
Urlaubsgäste gibt.