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Reisebestimmungen für vierbeinige Begleiter

(alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr)
 

Ab 03.07.2004 wird die Mitnahme von Heimtieren auf Reisen durch eine neue EU - Verordnung mehr oder weniger einheitlich geregelt (Sonderbestimmungen für Großbritannien, Irland, Schweden bis mindestens 30. Juni 2010 ). 

 

EU-Heimtierausweis (erhältlich bei Ihrem Tierarzt)  

Dieser einheitliche Tierpass (in englischer Sprache und in der jeweiligen Landessprache, Kostenpunkt € 15,--) für Hunde, Katzen und Frettchen ersetzt alle bisherigen Grenzformalitäten hinsichtlich der EU-Staaten und wird das Reisen mit Tieren innerhalb der EU erleichtern. Der  für Ein- und Ausreise gültige EU-Heimtierausweis muss die erfolgte Tollwutimpfung und die eindeutige elektronische Kennzeichnung des Tieres enthalten..

Gemäß § 24a  des Tierschutzgesetzes (in Kraft seit 30.08.2008), BGBl. II - Nr. 70 . ausgegeben am 22.02.2008 - sind noch nicht gekennzeichnete Hunde bis zum 31.12.2009 zu kennzeichnen. 

 

Der EU-Heimtierausweis sollte immer  mitgeführt werden,  da dadurch bei etwaigen Unfällen oder Bissverletzungen Verwaltungsaufwand und Kosten vermieden werden können

 

 
Baltikum (EU)
Estland, Lettland, Litauen

EU-Heimtierausweis
In den meisten Hotels sind Tiere nicht erlaubt.


Belgien (EU)

EU-Heimtierausweis


Bosnien &
Herzegowina

EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor Einreise, nicht älter als 12 Monate, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage.


Bulgarien (EU)

EU-Heimtierausweis


Dänemark (EU)

EU-Heimtierausweis


Deutschland (EU)

EU-Heimtierausweis
Hunde im internationalen Reiseverkehr sind vom deutschen "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" (Einfuhr- bzw. Verbringungsverbot bestimmter Hunderassen) bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen  nicht  betroffen.


Finnland (EU)

EU-Heimtierausweis


Frankreich (EU)

EU-Heimtierausweis
Einreiseverbot besteht für Tiere, die jünger als 3 Monate sind, und für Kampfhunde. Leinen- und Maulkorbzwang für große Rassen.


Fürstentum
Liechtenstein

EU-Heimtierausweis
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder Ruten, die jünger als 5 Monate sind, ist verboten.  


Griechenland (EU)

EU-Heimtierausweis


Großbritannien (EU)
Sonderbestimmung

EU-Heimtierausweis
Hunde und Hauskatzen können seit dem Jahr 2000, wenn sie aus EU-Ländern kommen, auch ohne Quarantäne nach Großbritannien einreisen. Die Vorbereitung für die Erfüllung der Einreisebestimmungen ist jedoch äußerst kompliziert und dauert etwa 8 Monate. Genaues erfahren Sie bei der Botschaft Großbritanniens. 
Info im Internet: Pet Travel Scheme


Irland (EU)
Sonderbestimmung

EU-Heimtierausweis
siehe Großbritannien


Italien (EU)

EU-Heimtierausweis
Alle mitreisenden Tiere müssen im Fahrzeug sichergestellt sein (Sicherheits- gurt, Transportbox). Einfuhr von Tieren, die jünger als 12 Wochen alt sind, ist nicht gestattet.


Kroatien EU-Heimtierausweis

Luxemburg (EU)

EU-Heimtierausweis


Malta (EU) EU-Heimtierausweis
Für Kampfhunde gilt ein generelles Einfuhrverbot

Rep. Mazedonien

EU-Heimtierausweis und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage
Wiedereinfuhr in die EU


Fürstentum Monaco EU-Heimtierausweis
Niederlande (EU)

EU-Heimtierausweis


Norwegen

EU-Heimtierausweis
zusätzlich sind folgende Sonderbestimmungen einzuhalten:
1) 
Tollwutantikörperbestimmung und Eintragung im Heimtierpass, Blutabnahme frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwutimpfung
2)
Behandlung gegen Bandwürmer mit einem praziquantelhältigen Präparat frühestens 10 Tage vor der Einreise und Wiederholung 7 Tage nach der Ankunft, Eintragung im Heimtierpass
3)
Einreiseverbot
für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Dogo Argentino sowie Kreuzungen mit diesen.

Weitere Informationen: www.vetcare-europe.org


Österreich (EU)

EU-Heimtierausweis


Polen (EU)

EU-Heimtierausweis


Portugal (EU)

EU-Heimtierausweis


Rumänien (EU)

EU-Heimtierausweis


Schweden (EU)
Sonderbestimmung

EU-Heimtierausweis


Schweiz

EU-Heimtierausweis gilt ebenfalls. Tierkennzeichnung ist dementsprechend erforderlich. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder Ruten, die jünger als 5 Monate sind, ist verboten. Ausgenommen Tiere im Urlaubs- reiseverkehr und Tiere als Umzugsgut.


Serbien &
Montenegro

EU-Heimtierausweis und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage.
Wiedereinfuhr in die EU


Slowakei (EU)

EU-Heimtierausweis


Slowenien (EU)

EU-Heimtierausweis


Spanien (EU)

EU-Heimtierausweis


Tschechien (EU)

EU-Heimtierausweis


Türkei

EU-Heimtierausweis und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage.
Wiedereinfuhr in die EU


Ungarn (EU)

EU-Heimtierausweis


Zypern (EU) EU-Heimtierausweis

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Quellen: ÖAMTC, Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Veterinäramt der Stadt Wien, Öst. Tierärztekammer