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Sonderbestimmungen für Großbritannien, Irland und Schweden

gültig bis mindestens 30.Juni 2010
 
Hunde, Katzen und Frettchen dürfen in das Hoheitsgebiet Großbritanniens, Irlands und Schwedens nur einreisen,  wenn zusätzlich folgende Anforderungen erfüllt werden:
 
1)

Tollwut-Antikörperbestimmung (Eintragung im Heimtierpass)
Großbritannien, Irland: Blutabnahme frühestens 30 Tage nach der letzten Tollwutimpfung, 6 Monate Wartezeit nach der Antikörperbestimmung (Tag der Blutabnahme)
Schweden: Blutabnahme frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwutimpfung

 
2)

Behandlung gegen Bandwürmer und Ektoparasiten (Eintragung im Heimtierpass)
Großbritannien , Irland: innerhalb von 24 - 48 Stunden vor der Einreise
Schweden: Entwurmung mit praziquantelhältigem Präparat frühestens 10 Tage vor der Einreise

   
3) Großbritannien: Einreise nur über vorgeschriebene Routen gestattet. Information bei der Botschaft einholen.
 
4)

Großbritannien, Irland: Elektronische Kennzeichnung  und Tollwutimpfung dürfen gleichzeitig  erfolgen, die Tollwutimpfung darf jedoch nicht vor der elektronischen Kennzeichnung erfolgt sein, die Einreise wird sonst verboten.

 

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Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Veterinäramt der Stadt Wien