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Sonderbestimmungen für Großbritannien, Irland und
Schweden |
| gültig bis mindestens 30.Juni
2010 |
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| Hunde, Katzen
und Frettchen dürfen in das Hoheitsgebiet Großbritanniens, Irlands und
Schwedens nur einreisen, wenn zusätzlich folgende Anforderungen
erfüllt werden: |
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| 1) |
Tollwut-Antikörperbestimmung (Eintragung im
Heimtierpass)
Großbritannien, Irland: Blutabnahme frühestens 30 Tage nach der
letzten Tollwutimpfung, 6 Monate Wartezeit nach der
Antikörperbestimmung (Tag der Blutabnahme)
Schweden: Blutabnahme frühestens 120 Tage nach der letzten
Tollwutimpfung |
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| 2) |
Behandlung gegen Bandwürmer und Ektoparasiten (Eintragung
im Heimtierpass)
Großbritannien , Irland: innerhalb von 24 - 48 Stunden vor
der Einreise
Schweden: Entwurmung mit praziquantelhältigem Präparat
frühestens 10 Tage vor der Einreise |
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| 3) |
Großbritannien: Einreise nur über vorgeschriebene
Routen gestattet. Information bei der Botschaft einholen. |
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| 4) |
Großbritannien, Irland: Elektronische
Kennzeichnung und Tollwutimpfung dürfen gleichzeitig
erfolgen, die Tollwutimpfung darf jedoch nicht vor der elektronischen
Kennzeichnung erfolgt sein, die Einreise wird sonst verboten. |
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Quelle: Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen, Veterinäramt der Stadt Wien |