|
Wiedereinfuhr in die EU |
|
| |
|
|
|
Für die Wiedereinfuhr nach einem Urlaub aus der
Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien muss vor dem Verlassen der EU
eine Antikörperbestimmung mit positivem Ergebnis durchgeführt werden
(frühestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der
Einfuhr), ansonsten wird eine Quarantäne von drei Monaten
vorgeschrieben. |
|
Die Tollwut-Antikörperbestimmung ist nur einmal
durchzuführen, wenn die jährliche Impfung spätestens ein Jahr nach
der vorhergegangenen Impfung erfolgt ist. |
| |
|
|
|
|
|
|
Einfuhr von Heimtieren in die EU |
|
| |
| Einfuhr aus Andorra, der Schweiz, Island,
Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikanstaat: |
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder Tätowierung
- gültige Tollwutimpfung
- EU-Heimtierausweis
|
| Einfuhr aus Ascension, Antigua und
Barbuda, den niederländischen Antillen, Australien, Aruba, Barbados,
Bahrain, Bermuda, Kananda, Kroatien, Fidschi, den Falklandinseln,
Französisch-Polynesien, Jamaika, Japan, den Kaimaninseln, Mayotte,
Montserrat, Mauritius, Neukaledonien, Neuseeland, St. Helena,St.Kitts an
Nevis, St. Pierre und Miquelon, St.Vincent und die Grenandinen,
Singapur, den Vereinigten Staaten von Amerika, Vanuatu, Wallis und
Futuna: |
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm w.o.) oder Tätowierung
- gültige Tollwutimpfung
- EU-Veterinärbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von
Heimtieren
|
| Einfuhr aus anderen Drittstaaten (z.B.
Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Marokko, Tunesien) |
- Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm w.o.) oder Tätowierung
- gültige Tollwutimpfung
- Tollwut-Anitkörperbestimmung mit positivem Ergebnis frühestens
30 Tag nach der Tollwutimpfung und mindestens 3 Monate vor der
Einfuhr
- EU-Veterinärbescheinigung für die nichtgewerbliche Einfuhr von
Heimtieren
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Quelle:Veterinäramt der Stadt Wien |
|
|