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Wiedereinfuhr in die EU

 

Für die Wiedereinfuhr nach einem Urlaub aus der Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörperbestimmung mit positivem Ergebnis durchgeführt werden (frühestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einfuhr), ansonsten wird eine Quarantäne von drei Monaten vorgeschrieben.

Die Tollwut-Antikörperbestimmung ist nur einmal durchzuführen, wenn die jährliche Impfung spätestens ein Jahr nach der vorhergegangenen Impfung erfolgt ist.

 

Einfuhr von Heimtieren in die EU

 
Einfuhr aus Andorra, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikanstaat:
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder Tätowierung
  • gültige Tollwutimpfung
  • EU-Heimtierausweis
Einfuhr aus Ascension, Antigua und Barbuda, den niederländischen Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermuda, Kananda, Kroatien, Fidschi, den Falklandinseln, Französisch-Polynesien, Jamaika, Japan, den Kaimaninseln, Mayotte, Montserrat, Mauritius, Neukaledonien, Neuseeland, St. Helena,St.Kitts an Nevis, St. Pierre und Miquelon, St.Vincent und die Grenandinen, Singapur, den Vereinigten Staaten von Amerika, Vanuatu, Wallis und Futuna: 
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm w.o.) oder Tätowierung
  • gültige Tollwutimpfung
  • EU-Veterinärbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren
Einfuhr aus anderen Drittstaaten (z.B. Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Marokko, Tunesien)
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm w.o.) oder Tätowierung
  • gültige Tollwutimpfung
  • Tollwut-Anitkörperbestimmung mit positivem Ergebnis frühestens 30 Tag nach der Tollwutimpfung und mindestens 3 Monate vor der Einfuhr
  • EU-Veterinärbescheinigung für die nichtgewerbliche Einfuhr von Heimtieren

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Quelle:Veterinäramt der Stadt Wien